Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

Mieter können einer Nebenkostenabrechnung bis zwölf Monate nach Zugang widersprechen. Der Widerspruch sollte schriftlich sein und jede beanstandete Position konkret benennen. Ein pauschales „Ich widerspreche“ reicht nicht.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB.

Frist für den Widerspruch

Die Einwendungsfrist beträgt zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung. Geht die Abrechnung 2025 am 15.06.2026 ein, endet die Frist am 15.06.2027. Danach sind Einwände ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter hat die Verspätung nicht zu vertreten. Formelle Mängel, also fehlende Gesamtkosten oder fehlende Umlageschlüssel, machen die Abrechnung ohnehin unwirksam.

Häufige Gründe für einen Widerspruch

  • Nicht umlagefähige Kosten wie Verwaltung, Reparaturen oder Kontoführung (Liste der umlagefähigen Kosten).
  • Kosten, die im Mietvertrag nicht vereinbart sind.
  • Falscher Umlageschlüssel oder falsche Wohnfläche.
  • Heizkosten nicht zu 50 bis 70 % nach Verbrauch verteilt.
  • Leerstand auf die übrigen Mieter umgelegt.
  • Vorauszahlungen falsch oder unvollständig angerechnet.
  • Abrechnung nach Ablauf der Frist zugegangen (Frist), trotzdem Nachzahlung verlangt.

Muster: Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung

Betreff: Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 2025 vom [Datum], Wohnung [Adresse, Lage]

Sehr geehrte/r [Name],

gegen die oben genannte Abrechnung erhebe ich folgende Einwendungen:

1. Position „[Kostenart]“, [Betrag] €: [Grund, z. B. „Diese Kosten sind im Mietvertrag nicht vereinbart.“]
2. Position „[Kostenart]“: [Grund]

Ich bitte um eine korrigierte Abrechnung und um Einsicht in die Belege zu den genannten Positionen. Den unstreitigen Teil der Nachzahlung in Höhe von [Betrag] € zahle ich unter Vorbehalt.

Mit freundlichen Grüßen
[Name]

Das Muster ersetzt keine Rechtsberatung. Bei hohen Beträgen hilft ein Mieterverein oder ein Anwalt für Mietrecht.

Nachzahlung trotzdem zahlen?

Die Nachzahlung wird mit Zugang einer formell wirksamen Abrechnung fällig. Wer nicht zahlt, riskiert Verzugszinsen. Sicherer ist es, den unstreitigen Teil zu zahlen und den Rest zurückzuhalten, bis die Belegeinsicht gewährt oder der Fehler korrigiert ist.

Für Vermieter: so reagieren Sie richtig

Prüfen Sie jede Einwendung und antworten Sie schriftlich. Ist der Einwand berechtigt, schicken Sie eine korrigierte Abrechnung; Korrekturen zugunsten des Mieters sind jederzeit möglich. Gewähren Sie Belegeinsicht, sonst darf der Mieter die Zahlung verweigern. Die meisten Widersprüche entstehen durch fehlende Erläuterungen. Eine klar aufgebaute Abrechnung mit Gesamtkosten, Schlüssel und Rechenweg je Position vermeidet sie.

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Häufige Fragen

Muss der Widerspruch per Einschreiben verschickt werden?

Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Weil Sie im Streit den rechtzeitigen Zugang beweisen müssen, ist ein Einwurf-Einschreiben oder eine E-Mail mit Lesebestätigung sinnvoll.

Kann ich nach Ablauf der zwölf Monate noch widersprechen?

Nur, wenn Sie die Verspätung nicht zu vertreten haben, etwa weil der Vermieter die Belegeinsicht verweigert hat. Ansonsten sind Einwendungen ausgeschlossen.

Darf der Vermieter nach einem Widerspruch kündigen?

Nein. Ein berechtigter oder auch unberechtigter Widerspruch ist kein Kündigungsgrund. Eine offene Nachzahlung zählt nach überwiegender Auffassung auch nicht zum Mietrückstand, der eine fristlose Kündigung nach § 543 BGB rechtfertigt.

Weiterlesen: Nebenkostenabrechnung prüfen · Nachzahlung Nebenkosten

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