Frist der Nebenkostenabrechnung

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Kalenderjahr 2025 endet die Frist am 31.12.2026. Kommt sie später, darf der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen.

Rechtsgrundlage: § 556 Abs. 3 BGB. Stand: Oktober 2026.

Fristen nach Abrechnungsjahr

AbrechnungszeitraumAbrechnung muss zugehen bis
01.01.2024 – 31.12.202431.12.2025 (abgelaufen)
01.01.2025 – 31.12.202531.12.2026
01.01.2026 – 31.12.202631.12.2027
01.07.2025 – 30.06.202630.06.2027

Entscheidend ist der Zugang beim Mieter, nicht das Absenden. Wird die Abrechnung erst nach der üblichen Postzustellzeit in den Briefkasten geworfen, kann sie erst am nächsten Tag als zugegangen gelten. Planen Sie deshalb einige Tage Puffer ein.

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Nebenkostenabrechnung zu spät: was gilt?

  • Keine Nachforderung: Nach Fristablauf ist eine Nachzahlung ausgeschlossen (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB).
  • Guthaben bleibt: Ein Guthaben des Mieters muss der Vermieter auch nach Fristablauf auszahlen.
  • Ausnahme: Hat der Vermieter die Verspätung nicht zu vertreten, zum Beispiel weil der Grundsteuerbescheid oder die Rechnung des Versorgers verspätet kam, kann er nachfordern. Er muss die Abrechnung dann zügig nachholen, sobald das Hindernis weggefallen ist.
  • Formell unwirksame Abrechnung wahrt die Frist nicht. Fehlen etwa die Gesamtkosten oder die Umlageschlüssel, zählt die Abrechnung nicht als rechtzeitig. Inhaltliche Rechenfehler dagegen können auch nach Fristablauf korrigiert werden, allerdings nicht zulasten des Mieters.

Zugang nachweisen

Im Streit muss der Vermieter beweisen, dass die Abrechnung rechtzeitig angekommen ist. Bewährt haben sich:

  • Einwurf durch einen Boten, der den Inhalt kennt und den Einwurf mit Datum notiert,
  • Einwurf-Einschreiben (Einlieferungs- und Zustellbeleg aufbewahren),
  • persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung,
  • E-Mail mit PDF, wenn der Mieter den Empfang bestätigt.

Frist für Einwendungen des Mieters

Der Mieter kann Einwendungen gegen die Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang erheben (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Danach sind Einwände ausgeschlossen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten.

Häufige Fragen

Gilt die Frist auch, wenn der 31.12. auf ein Wochenende fällt?

Ob sich die Frist dann auf den nächsten Werktag verschiebt, ist umstritten. Verlassen Sie sich nicht darauf. Für 2026 stellt sich die Frage nicht: Der 31.12.2026 ist ein Donnerstag.

Muss ich jedes Jahr abrechnen?

Ja. Wurden Vorauszahlungen vereinbart, ist jährlich abzurechnen (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Bei einer Pauschale gibt es keine Abrechnung.

Darf ich die Vorauszahlungen nach der Abrechnung erhöhen?

Ja. Nach einer Abrechnung kann jede Seite durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen (§ 560 Abs. 4 BGB). NebenkostenKit schlägt den neuen Monatsbetrag vor.

Weiterlesen: Vorlage & Muster · Umlagefähige Nebenkosten

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