Nachzahlung Nebenkosten
Eine Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung wird fällig, sobald dem Mieter eine formell korrekte Abrechnung zugegangen ist. Üblich und von Gerichten als angemessen angesehen ist eine Prüf- und Zahlungsfrist von etwa 30 Tagen. Kommt die Abrechnung zu spät, entfällt die Nachzahlung ganz.
Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 556 Abs. 3 BGB, § 560 Abs. 4 BGB, §§ 195, 199 BGB.
Wann muss der Mieter zahlen?
Fällig ist die Nachzahlung mit Zugang der Abrechnung. Ein bestimmtes Zahlungsziel nennt das Gesetz nicht. Viele Vermieter setzen zwei bis vier Wochen; ein Zahlungsziel von 30 Tagen vermeidet Streit über eine zu kurze Prüffrist. Nach Ablauf einer gesetzten Frist kommt der Mieter in Verzug, und der Vermieter kann Verzugszinsen verlangen.
Wann ist keine Nachzahlung fällig?
- Frist versäumt: Die Abrechnung ist später als zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugegangen (für 2025 nach dem 31.12.2026). Siehe Frist der Nebenkostenabrechnung.
- Formell unwirksam: Gesamtkosten, Umlageschlüssel oder Vorauszahlungen fehlen.
- Pauschale vereinbart: Bei einer Betriebskostenpauschale gibt es keine Abrechnung und keine Nachzahlung.
- Belegeinsicht verweigert: Solange der Vermieter die Einsicht verweigert, darf der Mieter die Zahlung zurückhalten.
Hohe Nachzahlung: was tun?
Gerade nach den Energiepreisen der letzten Jahre fallen Nachzahlungen oft hoch aus. Ein Anspruch auf Ratenzahlung besteht nicht, viele Vermieter stimmen einer Ratenvereinbarung aber zu, weil sie so sicherer an ihr Geld kommen. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Wer Bürgergeld, Wohngeld oder Grundsicherung bezieht, kann die Übernahme einer Heizkostennachzahlung beim zuständigen Amt beantragen; der Antrag sollte im Monat der Fälligkeit gestellt werden.
Vorauszahlungen anpassen
Nach jeder Abrechnung dürfen beide Seiten die Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe anpassen (§ 560 Abs. 4 BGB). Die Erklärung muss in Textform erfolgen. Maßstab ist das Ergebnis der letzten Abrechnung; bekannte Preissteigerungen dürfen berücksichtigt werden. So vermeiden Sie im nächsten Jahr erneut eine hohe Nachzahlung.
Nachzahlung und neue Vorauszahlung in einem Schritt: NebenkostenKit berechnet für jeden Mieter den Saldo und schlägt die neue monatliche Vorauszahlung vor. Kostenlos rechnen, saubere PDFs ab 19 € einmalig.
Abrechnung erstellenVerjährung der Nachzahlung
Der Anspruch auf die Nachzahlung verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Abrechnung zugegangen ist. Mehr dazu im Artikel Verjährung der Nebenkostenabrechnung.
Häufige Fragen
Darf der Vermieter die Nachzahlung mit der Kaution verrechnen?
Während des Mietverhältnisses nein. Nach dem Auszug darf er einen angemessenen Teil der Kaution zurückhalten, bis die noch ausstehende Abrechnung vorliegt, und dann verrechnen.
Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht zahle?
Der Vermieter kann mahnen, Verzugszinsen verlangen und den Betrag gerichtlich einfordern. Prüfen Sie die Abrechnung deshalb zügig und zahlen Sie unstreitige Beträge.
Bekomme ich ein Guthaben automatisch ausgezahlt?
Ja. Ein Guthaben muss der Vermieter auszahlen oder mit der nächsten Miete verrechnen, auch wenn die Abrechnung verspätet kam.
Weiterlesen: Widerspruch · Abrechnung prüfen