Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen

Ihr Mieter braucht sie für die Anmeldung beim Bürgeramt. Tragen Sie die Angaben ein, prüfen Sie die Vorschau und laden Sie das PDF zum Unterschreiben herunter.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Alle Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.

Wohnungsgeber

Wohnung und Einzug

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Was ist die Wohnungsgeberbestätigung?

Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Dafür braucht er eine Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug. Der Vermieter ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken und den Einzug schriftlich oder elektronisch zu bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG).

Pflichtangaben nach § 19 Abs. 3 BMG

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und, wenn er nicht Eigentümer ist, auch der Name des Eigentümers
  2. Einzugsdatum
  3. Anschrift der Wohnung
  4. Namen der meldepflichtigen Personen

Mehr verlangt das Gesetz nicht. Geburtsdaten, Mietpreis oder eine Kopie des Mietvertrags gehören nicht hinein.

Wer ist Wohnungsgeber?

Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung zur Nutzung überlässt: in der Regel der Vermieter. Bestätigen darf auch eine von ihm beauftragte Person, zum Beispiel die Hausverwaltung. Bei einer Untervermietung ist der Hauptmieter Wohnungsgeber für den Untermieter. Ist der Wohnungsgeber nicht Eigentümer, muss zusätzlich der Name des Eigentümers in der Bestätigung stehen.

Was passiert, wenn der Vermieter nicht bestätigt?

Bekommt der Mieter die Bestätigung nicht rechtzeitig, muss er das dem Bürgeramt unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Wer als Wohnungsgeber die Bestätigung nicht, falsch oder nicht rechtzeitig ausstellt, handelt ordnungswidrig; das Bußgeld beträgt bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Eine Scheinanmeldung, also eine Bestätigung ohne tatsächlichen Einzug, kann bis zu 50.000 Euro kosten.

Neuer Mieter? Halten Sie beim Einzug Zählerstände und Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll fest. Die Werte fließen später direkt in Ihre Nebenkostenabrechnung.

Häufige Fragen

Muss die Wohnungsgeberbestätigung unterschrieben sein?

Ja, die Bestätigung in Papierform muss der Wohnungsgeber oder eine beauftragte Person unterschreiben. Alternativ kann der Wohnungsgeber den Einzug elektronisch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen, wo diese das anbietet.

Braucht man eine Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug?

Nein. Die Bestätigung nach § 19 BMG betrifft den Einzug. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich nur am neuen Wohnort an.

Können mehrere Personen auf einer Bestätigung stehen?

Ja. Tragen Sie alle Personen ein, die mit demselben Datum in die Wohnung einziehen, zum Beispiel Paare oder Familien. Jede Person steht in einer eigenen Zeile.

Gilt das auch für eine Eigentumswohnung, in die ich selbst einziehe?

Ja. Ziehen Sie in Ihre eigene Wohnung, sind Sie selbst Wohnungsgeber und stellen sich die Bestätigung aus.

Weitere Vorlagen für Vermieter

NebenkostenKit ist ein Werkzeug und keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Oktober 2026, geprüft an §§ 17, 19, 54 BMG.

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