Mietschuldenfreiheits­bescheinigung erstellen

Ihr Mieter zieht um und der neue Vermieter möchte wissen, ob er die Miete zuverlässig gezahlt hat. Füllen Sie die Bescheinigung aus und geben Sie sie als PDF weiter.

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Vermieter

Mieter und Wohnung

Was Sie bestätigen

Was bestätigt die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?

Mit der Bescheinigung bestätigt der bisherige Vermieter, dass aus dem Mietverhältnis keine Mietschulden bestehen. Viele Vermieter verlangen sie bei der Wohnungssuche zusammen mit Gehaltsnachweisen und SCHUFA-Auskunft. Ein festes Formular gibt es nicht.

Üblicher Inhalt: Name des Mieters, Anschrift der Wohnung, Mietzeit, die Bestätigung, dass keine Rückstände bestehen, und Datum und Unterschrift des Vermieters. Freiwillig können Sie ergänzen, dass die Miete pünktlich kam, die Kaution gezahlt ist und die Nebenkostenabrechnungen ausgeglichen sind.

Muss der Vermieter die Bescheinigung ausstellen?

Nein. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen muss (BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08). Der Mieter kann aber für jede Zahlung eine Quittung verlangen (§ 368 BGB). Viele Vermieter stellen die Bescheinigung trotzdem aus, weil sie den Auszug erleichtert.

Worauf Vermieter achten sollten

  • Nur bestätigen, was feststeht. Ist die Nebenkostenabrechnung für das laufende Jahr noch offen, bestätigen Sie die ausgeglichenen Jahre und lassen das laufende Jahr weg.
  • Stichtag nennen. Die Bescheinigung gilt für den Tag der Ausstellung. Spätere Rückstände oder eine Nachzahlung aus der nächsten Abrechnung bleiben möglich.
  • Keine Wertungen. Persönliche Urteile über den Mieter gehören nicht hinein, nur nachprüfbare Tatsachen.

Mieter zieht aus? Halten Sie Zählerstände und Zustand der Wohnung im Übergabeprotokoll fest und rechnen Sie die Nebenkosten bis zum Auszugstag taggenau ab.

Häufige Fragen

Wie lange ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gültig?

Sie hat kein Ablaufdatum, gibt aber nur den Stand am Ausstellungstag wieder. Viele Vermieter akzeptieren Bescheinigungen, die nicht älter als drei Monate sind.

Darf ich die Bescheinigung verweigern, wenn noch die Nebenkostenabrechnung aussteht?

Sie müssen die Bescheinigung ohnehin nicht ausstellen. Besser ist es, nur das zu bestätigen, was feststeht: keine Rückstände bei der Miete und ausgeglichene Abrechnungen bis zum letzten abgerechneten Jahr.

Kann ein Mieter die Bescheinigung selbst vorbereiten?

Ja. Der Mieter kann das Formular ausfüllen, als PDF speichern und dem Vermieter zur Unterschrift geben. Unterschreiben muss aber der Vermieter.

Weitere Vorlagen für Vermieter

NebenkostenKit ist ein Werkzeug und keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Oktober 2026.

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