Winterdienst in den Nebenkosten

Umlagefähig · § 2 Nr. 8 BetrKV

Ja, Kosten eines Räum- und Streudienstes sind umlagefähig.

Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen und Zugängen gehört zur Reinigung nicht öffentlicher Flächen und öffentlicher Gehwege, für die der Eigentümer zuständig ist. Erledigt das der Hausmeister, laufen die Kosten über Nummer 14.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV.

Was dazu gehört

  • Rechnungen eines Winterdienstes
  • Streumittel wie Salz oder Splitt
  • Winterdienst-Anteil des Hausmeisters

Was nicht umlagefähig ist

  • Kauf von Schneeschiebern oder Streuwagen
  • Kosten, wenn die Mieter laut Hausordnung selbst räumen
  • Schäden durch Streusalz

Umlageschlüssel

Nach Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist. Räumen die Mieter selbst, entstehen keine umlagefähigen Kosten.

Rechenbeispiel

Winterdienst-Pauschale des Dienstleisters520,00 €
Wohnfläche gesamt260 m²
Wohnfläche der Wohnung52 m²
Anteil der Wohnung104,00 € (520,00 € × 52 / 260)

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Häufige Fragen

Müssen Mieter selbst Schnee räumen?

Nur wenn der Mietvertrag oder die Hausordnung das ausdrücklich überträgt. Ohne solche Regelung bleibt die Räumpflicht beim Vermieter.

Wer haftet, wenn trotz Winterdienst jemand stürzt?

Zunächst der beauftragte Dienst, wenn er seine Pflichten verletzt hat. Der Vermieter muss den Dienst sorgfältig auswählen und gelegentlich kontrollieren. Die Haftpflichtversicherung für das Gebäude ist nach Nummer 13 umlagefähig.

Weitere Kostenarten

Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen

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