Müllgebühren: pro Person oder nach Wohnfläche?

Umlagefähig · § 2 Nr. 8 BetrKV

Ja, umlagefähig. Der Schlüssel ist Wohnfläche, wenn im Mietvertrag nichts anderes steht.

Müllabfuhrgebühren der Gemeinde oder des Entsorgers sind Betriebskosten. Streit gibt es meist nicht über das Ob, sondern über den Schlüssel: Personen oder Quadratmeter.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, § 556a BGB.

Was dazu gehört

  • Gebühren für Restmüll, Biomüll und Papier
  • Kosten für Müllschlucker oder eine Müllmengenerfassung
  • Miete für Müllbehälter, wenn sie laufend anfällt

Was nicht umlagefähig ist

  • Erstanschaffung von Mülltonnen
  • Einmalige Entrümpelung, etwa nach Auszug eines Mieters
  • Bauschutt aus Renovierungen

Umlageschlüssel

Steht im Mietvertrag kein Schlüssel, gilt die Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Nach Personen dürfen Sie verteilen, wenn das vereinbart ist. Wird der Müll pro Wohnung erfasst, etwa mit Chip an der Tonne, muss nach Erfassung abgerechnet werden.

Rechenbeispiel

Müllgebühren laut Gebührenbescheid1.080,00 €
Wohnfläche gesamt300 m²
Wohnfläche der Wohnung60 m²
Anteil der Wohnung216,00 € (1.080,00 € × 60 / 300)

Nach Personen sähe es anders aus: lebt in der Wohnung 2 von 8 Personen im Haus, trägt sie 270,00 € statt 216,00 €.

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Häufige Fragen

Ist die Verteilung nach Personen gerechter?

Oft ja, weil mehr Bewohner mehr Müll erzeugen. Sie müssen dann aber die Belegung jeder Wohnung über das Jahr nachhalten. Wechselt die Zahl der Bewohner, rechnen Sie zeitanteilig.

Darf ich den Schlüssel einfach ändern?

Nur in engen Grenzen. Ohne Zustimmung des Mieters ist ein Wechsel von Wohnfläche zu Personen in der Regel nicht möglich. Ein Wechsel zu einer verbrauchsabhängigen Erfassung ist nach § 556a Abs. 2 BGB mit Ankündigung vor Beginn des Abrechnungszeitraums erlaubt.

Weitere Kostenarten

Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen

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