Gartenpflege in den Nebenkosten
Ja, laufende Pflege gemeinschaftlicher Gartenflächen ist umlagefähig. Die erste Anlage des Gartens nicht.
Die Verordnung erfasst die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, die Pflege von Spielplätzen samt Erneuerung von Sand sowie von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 1 und § 2 BetrKV.
Was dazu gehört
- Rasenmähen, Heckenschnitt, Laub entfernen
- Ersatz eingegangener Pflanzen und Gehölze
- Neuer Sand für den Spielplatz
- Pflege von Wegen und Zufahrten auf dem Grundstück
Was nicht umlagefähig ist
- Erstanlage oder Umgestaltung des Gartens
- Gartenflächen, die nur der Vermieter oder ein einzelner Mieter nutzt
- Reparatur von Zäunen und Spielgeräten
Umlageschlüssel
Nach Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist. Hat ein Mieter einen Garten zur alleinigen Nutzung, pflegt er ihn meist selbst; dieser Garten gehört dann nicht in die gemeinsame Abrechnung.
Rechenbeispiel
| Gartenpflege durch Fachbetrieb | 960,00 € |
| Wohnfläche gesamt | 400 m² |
| Wohnfläche der Wohnung | 100 m² |
| Anteil der Wohnung | 240,00 € (960,00 € × 100 / 400) |
NebenkostenKit verteilt Gartenpflege und alle anderen Positionen automatisch nach dem passenden Schlüssel und erstellt die Abrechnung als PDF.
Abrechnung erstellenHäufige Fragen
Der Hausmeister macht auch den Garten. Wie rechne ich ab?
Entweder unter Hausmeister oder unter Gartenpflege, aber nicht doppelt. Wenn Sie Gartenpflege getrennt ausweisen, ziehen Sie diesen Anteil bei den Hausmeisterkosten ab.
Darf der Vermieter eigene Gartenarbeit abrechnen?
Ja, Eigenleistungen dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, den ein Fachbetrieb ohne Umsatzsteuer verlangen würde (§ 1 Abs. 1 BetrKV).
Weitere Kostenarten
Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen