Dachrinnenreinigung in den Nebenkosten
Ja, wenn die Reinigung regelmäßig anfällt und im Mietvertrag als sonstige Betriebskosten genannt ist.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die regelmäßige Reinigung der Dachrinnen sonstige Betriebskosten sein kann, etwa wenn Bäume am Haus sie jedes Jahr verstopfen. Die einmalige Beseitigung einer Verstopfung ist dagegen Instandhaltung.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, BGH, Urteil vom 07.04.2004, VIII ZR 167/03 (Berliner Mieterverein).
Was dazu gehört
- Jährliche oder halbjährliche Reinigung wegen Laub
- Reinigung von Fallrohren im Rahmen der Routine
Was nicht umlagefähig ist
- Einmalige Beseitigung einer Verstopfung
- Reparatur oder Austausch der Dachrinne
- Gerüst für eine Reparatur
Umlageschlüssel
Nach Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Rechenbeispiel
| Dachrinnenreinigung im Herbst | 240,00 € |
| Wohnfläche gesamt | 300 m² |
| Wohnfläche der Wohnung | 60 m² |
| Anteil der Wohnung | 48,00 € (240,00 € × 60 / 300) |
NebenkostenKit verteilt Dachrinnenreinigung und alle anderen Positionen automatisch nach dem passenden Schlüssel und erstellt die Abrechnung als PDF.
Abrechnung erstellenHäufige Fragen
Reicht „sonstige Betriebskosten“ im Mietvertrag?
Nein. Die Dachrinnenreinigung muss als Position genannt sein, sonst bleibt sie beim Vermieter.
Wie belege ich die Regelmäßigkeit?
Mit Rechnungen über mehrere Jahre oder einem Wartungsvertrag. Eine einzelne Rechnung nach einem Unwetter reicht nicht.
Weitere Kostenarten
Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen