Sonstige Betriebskosten
Nur wenn jede Kostenart im Mietvertrag einzeln benannt ist und regelmäßig anfällt.
Nummer 17 ist ein Auffangtatbestand für laufende Kosten, die in den Nummern 1 bis 16 nicht vorkommen. Der pauschale Verweis auf die Betriebskostenverordnung reicht hier nicht: jede Position muss im Mietvertrag stehen.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, BGH, Urteil vom 11.05.2022, VIII ZR 379/20 (vdiv.de).
Was dazu gehört
- Wartung von Rauchwarnmeldern
- Regelmäßige Dachrinnenreinigung
- Wartung von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen
- Prüfung von Blitzschutzanlagen
Was nicht umlagefähig ist
- Verwaltungskosten und Kontoführung
- Instandhaltung und Reparaturen
- Einmalige Kosten wie eine Sonderreinigung nach Bauarbeiten
- Miete für Rauchwarnmelder (BGH, VIII ZR 379/20)
Umlageschlüssel
Je nach Kostenart, meist nach Wohnfläche. Für Rauchwarnmelder bietet sich die Zahl der Geräte pro Wohnung an, wenn das vereinbart ist.
Rechenbeispiel
| Wartung Rauchwarnmelder und Feuerlöscher | 330,00 € |
| Wohnfläche gesamt | 300 m² |
| Wohnfläche der Wohnung | 75 m² |
| Anteil der Wohnung | 82,50 € (330,00 € × 75 / 300) |
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Abrechnung erstellenHäufige Fragen
Was heißt einzeln benannt?
Der Mietvertrag muss die Kostenart nennen, etwa „Wartung der Rauchwarnmelder“ oder „Dachrinnenreinigung“. Die bloße Formulierung „sonstige Betriebskosten“ genügt nicht.
Kann ich neue sonstige Betriebskosten nachträglich einführen?
Nur mit Zustimmung des Mieters oder wenn der Vertrag eine Mehrbelastungsklausel enthält und die Kosten neu entstehen. Im Zweifel bleiben sie beim Vermieter.
Weitere Kostenarten
Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen