Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung

Umlagefähig · § 2 Nr. 3 BetrKV

Ja, umlagefähig als Kosten der Entwässerung.

Viele Gemeinden berechnen die Abwassergebühr getrennt: Schmutzwasser nach Frischwasserverbrauch, Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Beide Teile gehören zur Entwässerung nach Nummer 3.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, § 556a BGB.

Was dazu gehört

  • Niederschlagswassergebühr nach versiegelter Fläche
  • Schmutzwassergebühr
  • Betrieb einer Entwässerungspumpe

Was nicht umlagefähig ist

  • Kanalanschlussbeiträge beim Neubau
  • Reparatur und Erneuerung von Leitungen
  • Einmalige Rohrreinigung wegen einer Verstopfung

Umlageschlüssel

Niederschlagswasser hat mit dem Verbrauch der Mieter nichts zu tun, deshalb passt die Wohnfläche. Schmutzwasser können Sie nach Wasserverbrauch verteilen, wenn Wohnungswasserzähler vorhanden sind.

Rechenbeispiel

Niederschlagswassergebühr laut Bescheid384,00 €
Wohnfläche gesamt256 m²
Wohnfläche der Wohnung64 m²
Anteil der Wohnung96,00 € (384,00 € × 64 / 256)

NebenkostenKit verteilt Niederschlagswasser und alle anderen Positionen automatisch nach dem passenden Schlüssel und erstellt die Abrechnung als PDF.

Abrechnung erstellen

Häufige Fragen

Darf ich Niederschlagswasser mit dem Abwasser zusammen abrechnen?

Ja, wenn Sie dafür denselben Schlüssel verwenden. Verteilen Sie Schmutzwasser nach Verbrauch, sollten Sie Niederschlagswasser als eigene Position nach Wohnfläche führen.

Gehört Niederschlagswasser zur Position Wasser?

Nein, zur Entwässerung, Nummer 3. Wasserversorgung ist Nummer 2.

Weitere Kostenarten

Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen

Freischaltung bald verfügbar

Wir schalten die Zahlung in Kürze frei. Hinterlassen Sie Ihre E-Mail-Adresse, dann melden wir uns, sobald es losgeht. Rechnen und Entwurfs-PDFs funktionieren schon jetzt kostenlos.

Wir nutzen die Adresse nur für diese Nachricht. Datenschutz