Niederschlagswasser in der Nebenkostenabrechnung
Ja, umlagefähig als Kosten der Entwässerung.
Viele Gemeinden berechnen die Abwassergebühr getrennt: Schmutzwasser nach Frischwasserverbrauch, Niederschlagswasser nach der versiegelten Fläche des Grundstücks. Beide Teile gehören zur Entwässerung nach Nummer 3.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, § 556a BGB.
Was dazu gehört
- Niederschlagswassergebühr nach versiegelter Fläche
- Schmutzwassergebühr
- Betrieb einer Entwässerungspumpe
Was nicht umlagefähig ist
- Kanalanschlussbeiträge beim Neubau
- Reparatur und Erneuerung von Leitungen
- Einmalige Rohrreinigung wegen einer Verstopfung
Umlageschlüssel
Niederschlagswasser hat mit dem Verbrauch der Mieter nichts zu tun, deshalb passt die Wohnfläche. Schmutzwasser können Sie nach Wasserverbrauch verteilen, wenn Wohnungswasserzähler vorhanden sind.
Rechenbeispiel
| Niederschlagswassergebühr laut Bescheid | 384,00 € |
| Wohnfläche gesamt | 256 m² |
| Wohnfläche der Wohnung | 64 m² |
| Anteil der Wohnung | 96,00 € (384,00 € × 64 / 256) |
NebenkostenKit verteilt Niederschlagswasser und alle anderen Positionen automatisch nach dem passenden Schlüssel und erstellt die Abrechnung als PDF.
Abrechnung erstellenHäufige Fragen
Darf ich Niederschlagswasser mit dem Abwasser zusammen abrechnen?
Ja, wenn Sie dafür denselben Schlüssel verwenden. Verteilen Sie Schmutzwasser nach Verbrauch, sollten Sie Niederschlagswasser als eigene Position nach Wohnfläche führen.
Gehört Niederschlagswasser zur Position Wasser?
Nein, zur Entwässerung, Nummer 3. Wasserversorgung ist Nummer 2.
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