Schornsteinfeger in den Nebenkosten
Ja, umlagefähig. Wichtig ist nur, die Kosten nicht doppelt abzurechnen.
Kehrgebühren nach der Gebührenordnung sind Betriebskosten. Messungen und Kehren rund um die Heizungsanlage gehören aber zu den Heizkosten nach Nummer 4 a, und nur der Rest läuft unter Schornsteinreinigung.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV.
Was dazu gehört
- Kehrgebühren für Schornsteine
- Feuerstättenschau
- Abgas- und Immissionsmessung, wenn sie nicht in den Heizkosten steckt
Was nicht umlagefähig ist
- Reparaturen am Schornstein
- Kosten für Kamine, die nur der Vermieter nutzt
- Erstabnahme einer neuen Feuerstätte
Umlageschlüssel
Bei zentraler Heizung meist innerhalb der Heizkosten nach Heizkostenverordnung. Als eigene Position nach Wohnfläche. Bei einer Gastherme in der Wohnung trägt der jeweilige Mieter die Kosten für seine Wohnung.
Rechenbeispiel
| Kehr- und Messgebühren | 156,00 € |
| Wohnfläche gesamt | 260 m² |
| Wohnfläche der Wohnung | 65 m² |
| Anteil der Wohnung | 39,00 € (156,00 € × 65 / 260) |
NebenkostenKit verteilt Schornsteinfeger und alle anderen Positionen automatisch nach dem passenden Schlüssel und erstellt die Abrechnung als PDF.
Abrechnung erstellenHäufige Fragen
Wohin gehört die Abgasmessung der Gasheizung?
Zu den Heizkosten, wenn Sie eine zentrale Heizung abrechnen. Dann führen Sie sie nicht noch einmal unter Schornsteinreinigung.
Darf ich einen offenen Kamin des Mieters umlegen?
Ja, die Kehrgebühr für einen Kamin, den nur ein Mieter nutzt, können Sie direkt dieser Wohnung zuordnen.
Weitere Kostenarten
Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen