Schornsteinfeger in den Nebenkosten

Umlagefähig · § 2 Nr. 12 BetrKV

Ja, umlagefähig. Wichtig ist nur, die Kosten nicht doppelt abzurechnen.

Kehrgebühren nach der Gebührenordnung sind Betriebskosten. Messungen und Kehren rund um die Heizungsanlage gehören aber zu den Heizkosten nach Nummer 4 a, und nur der Rest läuft unter Schornsteinreinigung.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV.

Was dazu gehört

  • Kehrgebühren für Schornsteine
  • Feuerstättenschau
  • Abgas- und Immissionsmessung, wenn sie nicht in den Heizkosten steckt

Was nicht umlagefähig ist

  • Reparaturen am Schornstein
  • Kosten für Kamine, die nur der Vermieter nutzt
  • Erstabnahme einer neuen Feuerstätte

Umlageschlüssel

Bei zentraler Heizung meist innerhalb der Heizkosten nach Heizkostenverordnung. Als eigene Position nach Wohnfläche. Bei einer Gastherme in der Wohnung trägt der jeweilige Mieter die Kosten für seine Wohnung.

Rechenbeispiel

Kehr- und Messgebühren156,00 €
Wohnfläche gesamt260 m²
Wohnfläche der Wohnung65 m²
Anteil der Wohnung39,00 € (156,00 € × 65 / 260)

NebenkostenKit verteilt Schornsteinfeger und alle anderen Positionen automatisch nach dem passenden Schlüssel und erstellt die Abrechnung als PDF.

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Häufige Fragen

Wohin gehört die Abgasmessung der Gasheizung?

Zu den Heizkosten, wenn Sie eine zentrale Heizung abrechnen. Dann führen Sie sie nicht noch einmal unter Schornsteinreinigung.

Darf ich einen offenen Kamin des Mieters umlegen?

Ja, die Kehrgebühr für einen Kamin, den nur ein Mieter nutzt, können Sie direkt dieser Wohnung zuordnen.

Weitere Kostenarten

Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen

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