Gebäudeversicherung in den Nebenkosten

Umlagefähig · § 2 Nr. 13 BetrKV

Ja, umlagefähig, ebenso Glas- und Elementarschadenversicherung für das Gebäude.

Die Verordnung nennt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden ausdrücklich. Auch Beitragserhöhungen dürfen Sie weitergeben, solange der Vertrag wirtschaftlich ist.

Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, § 556 BGB.

Was dazu gehört

  • Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser
  • Elementarschadenversicherung
  • Glasversicherung für das Gebäude

Was nicht umlagefähig ist

  • Mietausfallversicherung
  • Rechtsschutzversicherung des Vermieters
  • Hausratversicherung, die schließt jeder Mieter selbst ab

Umlageschlüssel

Nach Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei gemischt genutzten Häusern mit Gewerbe kann ein Vorwegabzug für den höheren Gewerbe-Risikoanteil nötig sein.

Rechenbeispiel

Jahresbeitrag Wohngebäudeversicherung1.450,00 €
Wohnfläche gesamt410 m²
Wohnfläche der Wohnung82 m²
Anteil der Wohnung290,00 € (1.450,00 € × 82 / 410)

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Häufige Fragen

Der Beitrag ist stark gestiegen. Muss der Mieter das zahlen?

Grundsätzlich ja. Sie müssen aber das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei auffälligen Steigerungen lohnt ein Vergleichsangebot, damit Sie die Höhe begründen können.

Gehört die Haftpflichtversicherung auch dazu?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ja, ebenfalls nach Nummer 13. Eine private Haftpflicht des Vermieters nicht.

Weitere Kostenarten

Alle Positionen im Überblick: Umlagefähige Nebenkosten nach BetrKV · Umlageschlüssel mit Beispielen

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