Gebäudeversicherung in den Nebenkosten
Ja, umlagefähig, ebenso Glas- und Elementarschadenversicherung für das Gebäude.
Die Verordnung nennt die Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- und Elementarschäden ausdrücklich. Auch Beitragserhöhungen dürfen Sie weitergeben, solange der Vertrag wirtschaftlich ist.
Stand: Oktober 2026. Quellen: § 2 BetrKV, § 556 BGB.
Was dazu gehört
- Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser
- Elementarschadenversicherung
- Glasversicherung für das Gebäude
Was nicht umlagefähig ist
- Mietausfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung des Vermieters
- Hausratversicherung, die schließt jeder Mieter selbst ab
Umlageschlüssel
Nach Wohnfläche, wenn nichts anderes vereinbart ist. Bei gemischt genutzten Häusern mit Gewerbe kann ein Vorwegabzug für den höheren Gewerbe-Risikoanteil nötig sein.
Rechenbeispiel
| Jahresbeitrag Wohngebäudeversicherung | 1.450,00 € |
| Wohnfläche gesamt | 410 m² |
| Wohnfläche der Wohnung | 82 m² |
| Anteil der Wohnung | 290,00 € (1.450,00 € × 82 / 410) |
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Abrechnung erstellenHäufige Fragen
Der Beitrag ist stark gestiegen. Muss der Mieter das zahlen?
Grundsätzlich ja. Sie müssen aber das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten (§ 556 Abs. 3 BGB). Bei auffälligen Steigerungen lohnt ein Vergleichsangebot, damit Sie die Höhe begründen können.
Gehört die Haftpflichtversicherung auch dazu?
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ja, ebenfalls nach Nummer 13. Eine private Haftpflicht des Vermieters nicht.
Weitere Kostenarten
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