Nebenkostenabrechnung in der Steuererklärung

Mieter können einen Teil ihrer Nebenkosten von der Steuer abziehen: 20 % der Arbeits- und Fahrtkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a EStG). Der Abzug mindert direkt die Steuerschuld. Grundlage ist die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlage: § 35a EStG, BMF-Schreiben vom 9.11.2016 (Anwendungsschreiben zu § 35a EStG).

Was ist absetzbar?

KostenartKategorieAbsetzbar
Hausmeister, Hauswarthaushaltsnahe Dienstleistungja, Arbeitsanteil
Treppenhaus- und Gebäudereinigunghaushaltsnahe Dienstleistungja
Gartenpflegehaushaltsnahe Dienstleistungja, Arbeitsanteil
Winterdienst durch eine Firmahaushaltsnahe Dienstleistungja
SchornsteinfegerHandwerkerleistungja
Wartung von Heizung, Aufzug, RauchmeldernHandwerkerleistungja, Arbeitsanteil
Müllabfuhr, Wasser, Abwasser (öffentliche Gebühren)–nein
Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Strom–nein

Abziehbar sind nur Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten, nicht das Material. Die Zahlung muss unbar erfolgt sein; bei Mietern gilt das über die Vorauszahlungen an den Vermieter als erfüllt.

Höchstbeträge

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 % der Kosten, höchstens 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr (zusammen mit haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen).
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr.

Beispiel: Ihr Anteil an Hausmeister und Treppenhausreinigung beträgt 480 €, am Schornsteinfeger 60 €. Sie sparen 96 € + 12 € = 108 € Einkommensteuer.

Welches Jahr zählt?

Grundsätzlich das Jahr der Zahlung. Die Finanzverwaltung lässt aber zu, dass Mieter die Beträge aus der Nebenkostenabrechnung in dem Jahr ansetzen, in dem die Abrechnung zugeht. Die Abrechnung 2025, die 2026 kommt, gehört dann in die Steuererklärung 2026. Bleiben Sie bei einer Methode.

Wo trage ich das ein?

In der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ der Einkommensteuererklärung. Belege müssen Sie nicht mitschicken, aber auf Nachfrage vorlegen können.

Für Vermieter: die § 35a-Bescheinigung

Viele Mieter bitten um eine Aufstellung der § 35a-Anteile. Ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, ist nicht abschließend geklärt; in der Praxis ist es üblich und erspart Rückfragen. Am einfachsten weisen Sie die Arbeitskosten je Kostenart direkt in der Abrechnung aus. Für Sie selbst sind die Betriebskosten Werbungskosten in der Anlage V; die Umlagen der Mieter zählen zu den Einnahmen.

Nebenkostenabrechnung mit klaren Anteilen je Mieter: NebenkostenKit verteilt jede Kostenart nach Schlüssel und Tagen, sodass Mieter ihre Anteile für die Steuererklärung direkt ablesen können.

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Häufige Fragen

Kann ich die Nachzahlung der Nebenkosten komplett absetzen?

Nein. Absetzbar sind nur die Anteile für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, und davon nur 20 % der Arbeitskosten. Grundsteuer, Wasser und Versicherungen sind privat.

Brauche ich eine Bescheinigung nach § 35a?

Die Nebenkostenabrechnung reicht, wenn sie die begünstigten Kosten erkennen lässt. Sonst hilft eine Bescheinigung des Vermieters oder der Hausverwaltung.

Gilt das auch für Eigentümer einer selbst genutzten Wohnung?

Ja. Eigentümer nutzen dafür die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Weiterlesen: Nebenkostenabrechnung prüfen · Umlagefähige Nebenkosten

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